Ihre Kanzlei für ganzheitliche Rechts- und Steuerberatung – Unsere Kanzlei vereint Rechtsanwälte und Steuerrechtsexperten unter einem Dach – für eine ganzheitliche Beratung, die juristische Präzision und steuerliche Expertise nahtlos miteinander verbindet. Wir stehen für maßgeschneiderte Lösungen, die rechtlich einwandfrei und steuerlich optimal gestaltet sind.

Vorweggenommene Erbfolge, Vermögensnachfolge, Schenkung: Steuerlich klug gestalten

Die vorweggenommene Erbfolge – auch als lebzeitige Vermögensnachfolge bezeichnet – beschreibt die gezielte Übertragung von Vermögenswerten auf potenzielle Erben bereits zu Lebzeiten. Zentrale Motivation für solche Schenkungen ist häufig die optimale Nutzung der steuerlichen Freibeträge, die bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können. Ein rechtzeitiger Beginn der Vermögensübertragungen ermöglicht es daher, diese persönlichen Freibeträge mehrfach auszunutzen und somit erhebliche Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuer-Vorteile zu erzielen. Die aktuell geltenden Freibeträge nach § 16 ErbStG, die gleichermaßen für Übertragungen zu Lebzeiten und im Erbfalle gelten, betragen:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 EUR
  • Kinder: 400.000 EUR
  • Enkel: 200.000 EUR
  • Eltern bei Erbschaft: 100.000 EUR
  • Eltern bei Schenkung: 20.000 EUR
  • Geschwister und übrige Verwandte: 20.000 EUR
  • Dritte (nicht verwandte Personen): 20.000 EUR

Wichtig: Schenkungen und Erbschaften innerhalb eines Zehnjahreszeitraums werden zusammengerechnet. Es steht somit pro Empfänger nur ein Freibetrag innerhalb dieses Zeitraums zur Verfügung, unabhängig davon, ob es sich um eine lebzeitige Schenkung oder eine Erbschaft handelt.

Neben den schenkungsteuerlichen Vorteilen durch Ausnutzung von Freibeträgen, sollte die steuerliche Planung der vorweggenommenen Erbfolge jedoch stets auch die finanzielle Absicherung des Schenkers im Alter berücksichtigen (finanzielle Absicherung des Schenkers). Denn es kann für den Schenker zu einer existentiell bedrohlichen Situation kommen, wenn er sein Vermögen im Wesentlichen verschenkt hat und später im Alter unerwartet Geld benötigt (z.B. für Betreuung im Alter etc.). Es ist also wichtig, die vorweggenommene Erbfolge ausgewogen und mit Augenmaß zu gestalten.

Es ist mithin zuvorderst abzuschätzen, welches Vermögen der Schenker für seine finanzielle Absicherung im Alter unbedingt benötigt. Diese Vermögen sollte grds. nicht verschenkt werden. Aber auch gestalterische Mittel können zur Absicherung des Schenkers beitragen:

  • Rückfallklauseln: In Schenkungsverträgen können Rückforderungsrechte für den Fall finanzieller Notlagen des Schenkers vertraglich festgelegt werden;
  • Nießbrauchsvorbehalt (allumfassendes Nutzungsrecht): Der Schenker überträgt etwa eine Immobilie, behält sich jedoch ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor. Dadurch darf er die Immobilie weiterhin wirtschaftlich nutzen, insbesondere darf er die Immobilie auch vermieten, um Einnahmen aus Vermietung zu erzielen.

Nicht selten besteht der Wunsch, dass übertragenes Vermögen – insbesondere Immobilienvermögen oder familiengeführte Unternehmen – auch langfristig in der Familie verbleibt. Dies lässt sich durch gesellschaftsrechtliche Strukturen wie die Gründung einer Familiengesellschaft (z. B. GbR, GmbH oder KG) erreichen. Dabei wird der Schenkungsgegenstand – etwa eine Immobilie – auf die Gesellschaft übertragen. Der Gesellschaftsvertrag kann Regelungen enthalten, die die Gesellschafter eng aneinander binden (und damit insbesondere auch die beschenkten Kinder an die Gesellschaft und das Vermögen binden), etwa durch:

  • Zustimmungspflichten bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen (also die Übertragung eines Anteils bedarf der Zustimmung aller anderen Gesellschafter);
  • Ausschluss des Kündigungsrechts der Gesellschafter auf lange Zeit (max. 30 Jahre).

Die Mehrheit der Anteile und die Geschäftsführung können die schenkenden Eltern halten, womit Einfluss und Kontrolle innerhalb der Familiengesellschaft sichergestellt ist

So vielfältig die rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten der Vermögensnachfolge sind – entscheidend ist stets Ihr persönlicher Wille. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Vorstellungen in ein rechtlich tragfähiges und steuerlich optimiertes Konzept zu überführen.

In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre familiären und vermögens-rechtlichen Rahmenbedingungen. Anschließend entwickeln wir mit unserem interdisziplinären Team aus im Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälten in München und Landshut eine individuelle, ganzheitliche Nachfolgelösung – rechtlich durchdacht, steuerlich effizient und wirtschaftlich sinnvoll.

Ihre Anliegen verdienen klare Antworten. Lassen Sie uns darüber sprechen.

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