Ihre Kanzlei für ganzheitliche Rechts- und Steuerberatung – Unsere Kanzlei vereint Rechtsanwälte und Steuerrechtsexperten unter einem Dach – für eine ganzheitliche Beratung, die juristische Präzision und steuerliche Expertise nahtlos miteinander verbindet. Wir stehen für maßgeschneiderte Lösungen, die rechtlich einwandfrei und steuerlich optimal gestaltet sind.

Erbrecht

Die Errichtung eines Testaments zur Absicherung Ihrer Angehörigen, die lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation (z. B. durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolge), die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen – erbrechtliche Fragestellungen können vielfältig sein. Sie betreffen Erblasser, Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte gleichermaßen und erfordern stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung.

Das Erbrecht zählt nicht ohne Grund zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten. Es verlangt neben fundierten juristischen Kenntnissen ein hohes Maß an Erfahrung und strategischem Weitblick. Erbrechtliche Gestaltungen, insbesondere Testamente, entfalten ihre Wirkung häufig erst viele Jahre später – zu einem Zeitpunkt, an dem sich die familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse bereits grundlegend verändert haben können.

Zudem berührt die erbrechtliche Beratung regelmäßig angrenzende Rechtsbereiche. So sind bei der Übertragung von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen gesellschaftsrechtliche Aspekte ebenso zu beachten wie steuerrechtliche Fragestellungen. Denn insbesondere Erbschaft-, Schenkung- und Einkommensteuer können durch eine vorausschauende Planung und Gestaltung erheblich reduziert werden. Die gezielte Nutzung steuerlicher Freibeträge und Vergünstigungen ist dabei von zentraler Bedeutung.

Unsere besondere Stärke liegt in der interdisziplinären Beratung an der Schnittstelle von Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht – in München, Landshut und bundesweit. Unsere auf das Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung und arbeiten eng zusammen, um für Sie tragfähige und steuerlich optimierte Lösungen zu entwickeln. Unser Ziel ist stets ein rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich bestmögliches Ergebnis für unsere Mandanten.

Kaum ein anderer Lebensbereich ist mit so vielen Emotionen und Unsicherheiten verbunden wie die lebzeitige Vermögensnachfolge oder der Erbfall. Wir begleiten Privatpersonen und Unternehmer bei der erbrechtlichen und lebzeitigen Vermögens- und Unternehmensnachfolge – umfassend, strukturiert und mit dem Blick für das Wesentliche.“
– Dr. M. Lingenberg LL.M. oec.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Rechtliche Überprüfung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen;
  • Erstellung und Prüfung gemeinschaftlicher (Ehegatten-)Testamente (z. B. Berliner Testament);
  • Prüfung und Gestaltung besonderer Testamentsformen, etwa Geschiedenen-Testament, Behinderten-Testament;
  • Anfechtung und Auslegung bestehender Testamente und Erbverträge;
  • Entwicklung individueller, steuerlich optimierter Nachfolgelösungen für Unternehmen (Unternehmensnachfolge, Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter steuerlicher Optimierung);
  • Entwicklung individueller, steuerlich optimierter Lösungen zur Vermögensnachfolge bei Privatvermögen; Beratung zu lebzeitigen Schenkungen (vorweggenommene Erbfolge) und Vermögensübertragungen durch Erbfall;
  • Unterstützung bei der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft;
  • Beratung zur Haftungsbeschränkung für Erben;
  • Rechtliche Begleitung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften;
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen;
  • Vertretung bei der Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen;
  • Unterstützung bei sonstigen erbrechtlichen Ansprüchen;
  • Gerichtliche Vertretung in Erbscheinverfahren und Erbprozessen;
  • Rechtliche Unterstützung in Sachen Testamentsvollstreckung sowie Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers;
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Unsere auf das Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälte stehen Ihnen in München, Landshut und bundesweit mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Wir beraten Sie umfassend und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

FAQ – Häufige Fragen zum Erbrecht

1. Was ist unter dem gesetzlichen Erbrecht zu verstehen?

aDas gesetzliche Erbrecht regelt die Erbfolge, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorliegt. Es orientiert sich an der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser und folgt der sogenannten Ordnungssystematik (§§ 1924 ff. BGB).

2. Wann sollte ein Testament erstellt werden?

sEin Testament empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, eine individuelle Nachfolgeregelung anstreben oder komplexe Vermögensverhältnisse vorliegen. Es ermöglicht eine rechtssichere und zielgerichtete Nachfolgeplanung.

3. Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

aDer Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht – auch dann, wenn sie im Testament enterbt wurden. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Ehegatten, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern des Erblassers (§§ 2303 ff. BGB).

4. Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

sDer Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und muss auf Antrag gegenüber den Erben geltend gemacht werden.

5. Welche Formvorgaben gelten für ein Testament?

sEin privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Alternativ kann ein notarielles Testament errichtet werden, das zusätzliche Beweissicherheit bietet (§ 2232 BGB).

6. Was ist ein Erbvertrag und wann ist dieser sinnvoll?

sEin Erbvertrag ist eine bindende erbrechtliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragspartnern. Er eignet sich insbesondere für komplexe Vermögensnachfolgen, z. B. in Unternehmerfamilien oder bei Patchworkkonstellationen.

7. Welche Rolle spielt das Finanzamt im Erbfall?

sIm Erbfall entsteht Erbschaftsteuerpflicht. Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des vererbten Vermögens. Es gelten persönliche Freibeträge (§§ 15, 16 ErbStG).

8. Was bedeutet die Ausschlagung einer Erbschaft?

sEine Erbschaft kann binnen sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden (§ 1944 BGB). Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagung muss formgerecht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

9. Wie läuft eine Nachlassabwicklung ab?

sDie Nachlassabwicklung umfasst die Ermittlung des Nachlassvermögens, die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten, die Erbauseinandersetzung sowie ggf. steuerliche Pflichten. Je nach Komplexität ist eine professionelle Beratung durch eine Kanzlei mit Schwerpunkt im Erbrecht dringend zu empfehlen.

10. Was ist eine Testamentsvollstreckung und wann ist sie sinnvoll?

sDie Testamentsvollstreckung dient der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers. Ein Testamentsvollstrecker wird durch Verfügung von Todes wegen eingesetzt (§ 2197 BGB) und verwaltet oder verteilt den Nachlass gemäß den Vorgaben des Testaments. Sie ist besonders bei minderjährigen Erben oder komplexem Vermögen sinnvoll.

11. Wie kann ich meinen Nachlass steuerlich optimieren?

sDurch frühzeitige Nachfolgeplanung, Nutzung von Freibeträgen, Schenkungen zu Lebzeiten sowie gezielte Vermögensstrukturierung lassen sich Erbschaftsteuerbelastungen reduzieren. Eine interdisziplinäre Beratung durch auf das Erbrecht und das Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwälte ist hierbei essenziell.

12. Wie kann Ihre Kanzlei mich im Erbrecht unterstützen?

sUnsere Kanzlei bietet Ihnen rechtlich fundierte und individuell abgestimmte Beratung im Erbrecht – von der Testamentserstellung über die Nachlassplanung bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Als interdisziplinäres Team aus Rechtsanwältin, spezialisiert auf das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht  begleiten wir Sie umfassend und vorausschauend.

Ihre Anliegen verdienen klare Antworten. Lassen Sie uns darüber sprechen.

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