Erbengemeinschaft und Nachlassauseinandersetzung
Sind mehrere Personen erbberechtigt, entsteht eine gesetzliche Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Der Nachlass wird damit gemeinschaftliches Vermögen aller Erben. Entscheidungen über die Verwaltung, Verwertung oder Verteilung des Nachlasses bedürfen mithin der Zustimmung aller Miterben. Solche Konstellationen sind oft konfliktanfällig – insbesondere, wenn die Erben unterschiedliche Interessen verfolgen oder räumlich weit auseinander wohnen.
Aufgabe der Erben ist es, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. Hierfür sind zunächst alle Verbindlichkeiten zu erfüllen, insbesondere bestehende Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Verbleibendes Vermögen ist unter den Miterben zu verteilen. Hierbei geraten die Erben jedoch oft in Streit über die Bewertung von Nachlassgegenständen, insbesondere über die Bewertung von Immobilien.
Unsere auf das Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der rechtssicheren und streitvermeidenden Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, insbesondere auch bei der Bewertung von Immobilien. Gleichzeitig beraten wir Sie steuerlich fundiert, um Erbschaftsteuer zu minimieren und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen.
