Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Das Pflichtteilsrecht zählt zu den rechtlich wie auch wirtschaftlich komplexesten Bereichen des Erbrechts. Pflichtteilsberechtigte – insbesondere enterbte Abkömmlinge – haben gegen den oder die Erben gesetzlich verankerte Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung sowie Zahlung des Pflichtteils.
Sind Sie selbst durch ein Testament enterbt worden, beispielsweise weil ein Elternteil eine andere Person als Erben eingesetzt hat, steht Ihnen als Kind grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils zu. Dieser Anspruch ist auf eine Geldzahlung gegen den oder die Erben gerichtet, in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Gesamtwert des Nachlasses.
Wir vertreten Sie als Pflichtteilsberechtigten bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs – von der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und der Nachlassbewertung bis zur Berechnung und Einforderung der Pflichtteilsquote. Häufig entstehen Streitigkeiten über die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände, insbesondere Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. In solchen Fällen greifen wir auf ein Netzwerk erfahrener Sachverständiger zurück, um Ihren Anspruch fundiert und realistisch beziffern zu können.
In gleicher Weise unterstützen wir Sie auch, wenn gegen Sie als Erben ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird. Unser Ziel ist es in diesem Fall, die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche wie Auskunftsanspruch, Wertermittlungsanspruch etc. professionell und für Sie stressfrei abzuarbeiten und dass Sie im Ergebnis nur dass zahlen müssen, was das Gesetz mindestens vorsieht.
Da Pflichtteilsstreitigkeiten regelmäßig mit erheblichen emotionalen Belastungen und familiären Konflikten verbunden sind, prüfen wir auch stets die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung im Rahmen eines Pflichtteilsvergleichs. Dies kann helfen, langwierige Prozesse zu vermeiden und den Familienfrieden zu wahren.
Unsere auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte in München und Landshut verfügen über langjährige Erfahrung in der Verhandlungsführung und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen – stets mit dem Ziel, Ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu wahren.
