Besondere Testamentsformen (Geschiedenen-Testament, Behinderten-Testament)
BEHINDERTENTESTAMENT MÜNCHEN – BESONDERE TESTAMENTSFORMEN FÜR INDIVIDUELLE FAMILIÄRE SITUATIONEN
Besondere persönliche und familiäre Konstellationen erfordern individuelle Testamentsgestaltungen. Standardlösungen greifen hier oft zu kurz und bewirken nicht die vom Erblasser gewünschte Erbfolge.
Geschiedenen-Testament: Schutz vor ungewollter Vermögensweitergabe
Sind Sie geschieden und haben Kinder aus einer früheren Ehe, ist ein sorgfältig formuliertes Geschiedenen-Testament unerlässlich. Ohne testamentarische Regelung besteht das Risiko, dass der geschiedene Ehegatte mittelbar über die Kinder Zugriff auf Ihr Vermögen erhält – etwa als gesetzlicher Vertreter minderjähriger Kinder oder durch erbrechtliche Nachfolgeregelungen. Durch ein speziell auf die geschiedene Lebenssituation zugeschnittenes Testament kann dieser Zugriff wirksam ausgeschlossen werden.
Behinderten-Testament: Versorgung sichern – Vermögen schützen
Eltern eines behinderten Kindes stehen vor der Herausforderung, einerseits eine langfristige Versorgung sicherzustellen und andererseits das Familienvermögen vor dem Zugriff staatlicher Stellen – insbesondere der Sozialhilfeträger – zu bewahren. Ein Behindertentestament in Form einer Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie einer Testamentsvollstreckung bietet eine rechtlich bewährte Lösung. So wird dem Kind der lebenslange Nutzen aus dem Erbe gesichert, ohne dass dieses auf den Sozialhilfebezug angerechnet wird.
Behindertentestament München: Unsere im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie zur individuellen Gestaltung von Behindertentestamenten, Geschiedenen-Testamenten sowie weiteren besonderen Testamentsformen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.


