Besondere Testamentsformen (Geschiedenen-Testament, Behinderten-Testament)
Besondere persönliche und familiäre Konstellationen erfordern individuelle Testamentsgestaltungen. Standardlösungen greifen hier oft zu kurz und bewirken nicht die vom Erblasser gewünschte Erbfolge.
Geschiedenen-Testament: Schutz vor ungewollter Vermögensweitergabe
Sind Sie geschieden und haben Kinder aus einer früheren Ehe, ist ein sorgfältig formuliertes Geschiedenen-Testament unerlässlich. Ohne testamentarische Regelung besteht das Risiko, dass der geschiedene Ehegatte mittelbar über die Kinder Zugriff auf Ihr Vermögen erhält – etwa als gesetzlicher Vertreter minderjähriger Kinder oder durch erbrechtliche Nachfolgeregelungen. Durch ein speziell auf die geschiedene Lebenssituation zugeschnittenes Testament kann dieser Zugriff wirksam ausgeschlossen werden.
Behinderten-Testament: Versorgung sichern – Vermögen schützen
Eltern eines behinderten Kindes stehen vor der Herausforderung, einerseits eine langfristige Versorgung sicherzustellen und andererseits das Familienvermögen vor dem Zugriff staatlicher Stellen – insbesondere der Sozialhilfeträger – zu bewahren. Ein Behinderten-Testament in Form einer Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie einer Testamentsvollstreckung bietet eine rechtlich bewährte Lösung. So wird dem Kind der lebenslange Nutzen aus dem Erbe gesichert, ohne dass dieses auf den Sozialhilfebezug angerechnet wird.
