Schenkungsteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung
Unsere auf das Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte in München und Lands-hut übernehmen für Sie die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung sowie der Schenkungsteuer-erklärung – unabhängig davon, ob Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Beschenkter beteiligt sind.
Kommt es im Rahmen der steuerlichen Bewertung zu abweichenden Auffassungen seitens des Finanzamts, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof (BFH).
Unsere Beratung erfolgt interdisziplinär und vorausschauend aus einer Hand, durch die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, die auf das Erbrecht und das Steuerrecht spezialisiert sind.
