Prozessvertretung im Erbrecht und bei steuerlichen Streitigkeiten
Sofern eine außergerichtliche Einigung – etwa zur Wahrung des Familienfriedens – nicht erreichbar ist, vertreten wir Sie mit Nachdruck in gerichtlichen Verfahren sowie in steuerrechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht. Typische Streitfälle im Erbrecht, in denen wir Sie bundesweit vertreten, sind unter anderem:
- Testamentsanfechtung und Auslegung von Testamenten, Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten;
- Erbengemeinschaften und ihre Auseinandersetzung;
- Vermächtnisansprüche; Durchsetzung und Abwehr;
- Pflichtteilsansprüche; Durchsetzung und Abwehr;
- Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht;
- Vertretung in Erbschaftsteuerstreitigkeiten vor dem Finanzgericht oder dem BFH.
Unsere langjährige Erfahrung in der forensischen Erbrechts- und Steuerrechtspraxis gewährleistet eine zielgerichtete und rechtssichere Vertretung Ihrer Interessen.
