Prozessvertretung im Erbrecht und bei steuerlichen Streitigkeiten
ERBRECHTSPROZESS MÜNCHEN – PROZESSVERTRETUNG IM ERBRECHT UND BEI STEUERLICHEN STREITIGKEITEN
Sofern eine außergerichtliche Einigung – etwa zur Wahrung des Familienfriedens – nicht erreichbar ist, vertreten wir Sie mit Nachdruck in gerichtlichen Verfahren sowie in steuerrechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht. Typische Streitfälle im Erbrecht, in denen wir Sie bundesweit vertreten, sind unter anderem:
- Testamentsanfechtung und Auslegung von Testamenten, Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten;
- Erbengemeinschaften und ihre Auseinandersetzung;
- Vermächtnisansprüche; Durchsetzung und Abwehr;
- Pflichtteilsansprüche; Durchsetzung und Abwehr;
- Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht;
- Vertretung in Erbschaftsteuerstreitigkeiten vor dem Finanzgericht oder dem BFH.
Unsere langjährige Erfahrung in der forensischen Erbrechts- und Steuerrechtspraxis gewährleistet eine zielgerichtete und rechtssichere Vertretung Ihrer Interessen.
Erbrechtsprozess München ist ein Schwerpunkt unserer gerichtlichen Tätigkeit im Erbrecht. Wir vertreten Sie bundesweit bei erbrechtlichen und steuerlichen Streitigkeiten und setzen Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht konsequent durch. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.


