Gesellschaftsrecht
Rechtliche und steuerliche Gestaltung aus einer Hand
Das Gesellschaftsrecht ist das Fundament jeder unternehmerischen Tätigkeit. Als spezialisierte Kanzlei und spezialisierte Rechtsanwälte für das Gesellschaftsrecht beraten wir Mandanten bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung, Strukturierung und Entwicklung ihrer Gesellschaften – von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Umwandlung, Nachfolge oder Auflösung. Unsere Mandanten sind Unternehmer, mittelständische Unternehmen, Start-ups, Familienunternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Investoren.
Wir verbinden unsere rechtliche Expertise im Gesellschaftsrecht mit einem tiefen Verständnis für wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge. Gerade in diesem Bereich ist die Einbeziehung steuerlicher Aspekte unerlässlich, da rechtliche Gestaltungen nur dann nachhaltig tragfähig sind, wenn sie auch steuerlich optimiert sind.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht – Strukturiert & praxisnah
1. Gründung von Gesellschaften & Rechtsformwahl
Bereits bei der Unternehmensgründung stellen sich entscheidende Weichen. Wir beraten Sie umfassend zur Wahl der passenden Rechtsform, zu Haftungsfragen und steuerlichen Implikationen.
Unsere Leistungen:
- Beratung zur Rechtsformwahl; Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft? Welche konkrete Gesellschaftsform? (AG, GmbH, Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt, GmbH & Co. KG, KG, OHG, GbR, typisch stille oder atypisch stille Beteiligung, Holdingmodelle);
- Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen:
- Gestaltung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat;
- Strukturierung und steuerlich optimierte Planung von Holdinggesellschaften; Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven;
- Begleitung und Vorbereitung der notariellen Gründung und Handelsregisteranmeldung.
Bei der Frage, welche Rechtsform gewählt und wie sie ausgestaltet werden soll, spielen steuerliche Belange eine entscheidende Rolle. So hat insbesondere die Wahl zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft weitreichende steuerliche Konsequenzen, da es sich um völlig unterschiedliche steuerliche Systeme handelt. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Rechtsfomwahl in allen steuerlichen Belangen.
2. Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung im Unternehmen
Nach der Gründung unterstützen wir Unternehmen kontinuierlich bei allen rechtlichen und strukturellen Fragen im Gesellschaftsrecht – zielgerichtet, lösungsorientiert und mit steuerlichem Weitblick.
Unsere Leistungen:
- Beratung zu Kapitalmaßnahmen (Bar- und Sachkapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen);
- Anpassung von Gesellschaftsverträgen bei veränderten Gesellschafterverhältnissen;
- Unterstützung bei der Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern; Entwurf entsprechender Gesellschafterbeschlüsse; Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführer-, Vorstands- und Organverträgen; Klärung der Sozialversicherungspflicht bzw. des sozialversicherungsrechtlichen Status´s;
- Organisation und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen und Beiratssitzungen; Entwurf von Versammlungsprotokollen;
- Beratung zur Vermeidung von Organhaftung und Einhaltung der Compliance-Anforderungen;
- Strukturierung von Mitarbeiterbeteiligungen und Investorenvereinbarungen;
Auch im Tagesgeschäft nach der Gründung einer Gesellschaft spielen steuerliche Belange eine Rolle; so kann z.B. die Höhe von Geschäftsführervergütungen steuerliche Auswirkungen haben (z. B. das Entstehen von steuerlich schädlichen verdeckten Gewinnausschüttungen bei zu hohen Geschäftsführervergütungen etc.) Wir unterstützen Sie auch in diesen steuerlichen Angelegenheiten.
3. Gesellschafterangelegenheiten & Konfliktlösung
Konflikte zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung gehören zu den häufigsten Herausforderungen im Gesellschaftsrecht. Wir beraten präventiv und – wenn nötig – streitentscheidend.
Unsere Leistungen:
- Erstellung und Prüfung von Gesellschaftervereinbarungen und Abfindungsklauseln;
- Beratung bei Ein- und Austritt von Gesellschaftern sowie bei Anteilsübertragungen;
- Gestaltung und Durchsetzung von Vorkaufsrechten, Tag-along- und Drag-along-Klauseln;
- Moderation und rechtliche Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten; Konfliktlösung bei 50% zu 50% Stimmrechtsverhältnissen, Beschlussanfechtungen und Gesellschafter-Blockaden;
- Beratung bei der Ausschließung/beim Ausschluss von Gesellschaftern (außergerichtlich oder gerichtlich).
Bei Anteilsübertragungen oder Ausscheiden von Gesellschaftern sind auch steuerliche Folgen wie Einkommensteuer, Schenkungsteuer oder verdeckte Einlagen zu berücksichtigen. Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen vorausschauend.
4. Umstrukturierung, Umwandlung & Holdingmodelle
Unternehmen wachsen, Märkte verändern sich – oft erfordert das eine strukturelle Anpassung. Wir beraten umfassend zu gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen sowie zur steuerlichen Optimierung durch Holdingstrukturen.
Unsere Leistungen:
- Entwicklung steuerlich optimierter Konzern- und Beteiligungsstrukturen;
- Gründung und Strukturierung von Holdinggesellschaften (Inlands- und Auslandsholdings);
- Unterstützung bei Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen und Formwechseln (nach Umwandlungsgesetz – UmwG); Sicherstellung steuerlicher Neutralität (Umwandlungssteuergesetz, UmwStG);
- Einbringung von Unternehmensteilen unter steuerlicher Neutralität (§ 20 UmwStG);
- Koordination mit Finanzbehörden bei Einzelfallabstimmungen
Fehler bei Umwandlungen können zu erheblichen Steuerbelastungen führen, insbesondere wenn unbeabsichtigt stille Reserven aufgedeckt werden, die sodann versteuert werden müssen. Bei allen Gestaltungen haben wir deshalb immer auch die steuerlichen Implikationen im Blick.
5. Unternehmensnachfolge & Vermögensübertragung
Die strukturierte und rechtssichere Unternehmensnachfolge ist eine der sensibelsten Aufgaben im Gesellschaftsrecht. Sie erfordert frühzeitige Planung, gesellschaftsrechtliche Kompetenz und steuerliche Gestaltungsintelligenz.
Unsere Leistungen:
- Entwicklung von Nachfolgestrategien für Familienunternehmen und Gesellschaftergruppen;
- Gestaltung von Schenkungs- und Erbregelungen, insbesondere bei Unternehmensanteilen;
- Gestaltung von Vorwegübertragungen (vorweggenommene Erbfolge) mit Nießbrauch, Rückfallklauseln etc.;
- Übertragung von Geschäftsanteilen unter Ausnutzung steuerlicher Freibeträge (ErbStG);
- Errichtung und Einbindung von Familienholdings oder Familienstiftungen;
- Begleitung bei Management Buy-outs und Übergabe an externe Dritte.
Die Berücksichtigung von Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Bewertung der Anteile nach dem Bewertungsgesetz (BewG) sind unerlässlich. Wir strukturieren Ihre Nachfolge so, dass rechtliche Sicherheit und steuerliche Effizienz Hand in Hand gehen.
Warum wir?
- Langjährige Spezialisierung im Gesellschaftsrecht;
- Verzahnung von rechtlicher und steuerlicher Beratung;
- Individuelle, strategische und wirtschaftsnahe Betreuung;
- Effiziente Lösungen durch interdisziplinäres Denken;
- Diskrete und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Wir beraten nicht abstrakt, sondern gestalten mit Ihnen gemeinsam die rechtlichen Strukturen, die Sie unternehmerisch weiterbringen – klar, verlässlich und zukunftssicher.
FAQ – Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
1. Wann ist eine rechtliche Beratung im Gesellschaftsrecht sinnvoll?
Immer dann, wenn Entscheidungen mit rechtlichen, strukturellen oder steuerlichen Auswirkungen getroffen werden. Beispielsweise bei:
- der Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens;
- der Aufnahme oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters;
- Streitigkeiten unter Gesellschaftern;
- Kapitalmaßnahmen oder Beteiligungsverhältnissen;
- der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge.
2. Welche Rolle spielen steuerliche Aspekte im Gesellschaftsrecht?
Steuerliche Überlegungen sind integraler Bestandteil jeder gesellschaftsrechtlichen Gestaltung. Beispielsweise:
- bei der Rechtsformwahl (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft?)
- bei Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel) und sonstigen Umstrukturierungen; hier sind Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) zu beachten, z. B. §§ 20, 24, 25 UmwStG);
- bei der Unternehmensnachfolge (z. B. persönliche Freibeträge, Verschonungsregeln für Betriebsvermögen etc. im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, ErbStG);
Deshalb bieten wir eine ganzheitliche Beratung unter Einbeziehung erfahrener Steuerberater oder mit eigenen steuerlichen Kompetenzen.
3. Was kostet ein Anwalt für Gesellschaftsrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Mandats. Bei klar umrissenen Aufgaben (z. B. Erstellung eines Gesellschaftsvertrags) bieten wir pauschale Vergütungsmodelle an. Bei komplexeren Mandaten rechnen wir transparent nach Stundensätzen ab oder gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
4. Kann ich eine Holdingstruktur (steuerlich) sinnvoll einsetzen?
Ja. Holdinggesellschaften ermöglichen u. a.:
- überwiegend steuerfreie Veräußerung von GmbH-Beteiligungen bei einer GmbH-Holding (§ 8b KStG)
- überwiegend steuerfreie Ausschüttung von Dividenden einer GmbH-Beteiligung an GmbH-Holding (§ 8b KStG)
- Gewinnthesaurierung in Holding für weitere Investitionen in neue Beteiligungen;
- Einfachere Unternehmensnachfolge/Vermögensnachfolge durch Bündelung des gesamten Vermögens des Übertragenden in einer Holding-Gesellschaft
- Schutz des Betriebsvermögens durch Vermögensholdings
Wir prüfen, ob und wie sich eine Holdingstruktur in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und rechtssicher umsetzen lässt.
5. Welche Rechtsform ist für mein Vorhaben am besten?
Das hängt unter anderem ab von:
- der Zahl und Zusammensetzung der Gesellschafter;
- der Art der Tätigkeit der Gesellschaft (z.B. Vermögensverwaltung oder operatives Geschäft) und dessen Umfang;
- Haftungsfragen; beschränkte oder unbeschränkte Haftung;
- steuerlichen Zielen (z. B. Thesaurierung, Verlustverrechnung);
- nationaler oder internationaler Ausrichtung des Geschäfts.
Wir beraten Sie ausführlich zur optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen, unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte.
Sie möchten Ihr Unternehmen rechtssicher strukturieren, steuerlich optimieren oder zukunftsfest gestalten? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kompetent, vorausschauend und persönlich.
