Ihre Kanzlei für ganzheitliche Rechts- und Steuerberatung – Unsere Kanzlei vereint Rechtsanwälte und Steuerrechtsexperten unter einem Dach – für eine ganzheitliche Beratung, die juristische Präzision und steuerliche Expertise nahtlos miteinander verbindet. Wir stehen für maßgeschneiderte Lösungen, die rechtlich einwandfrei und steuerlich optimal gestaltet sind.

Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge-Beratung – Rechtssichere und steueroptimierte Nachfolgelösungen für Ihr Vermögen

Mit unseren rechtlichen und steuerlichen Experten bieten wir Ihnen eine ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung im Bereich der Vermögensnachfolge. Unsere Leistungen richten sich an Unternehmer, vermögende Privatpersonen, Familien und Stifter, die ihre Vermögenswerte strukturiert, rechtssicher und steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen möchten.

Unsere Leistungen im Bereich der Vermögensnachfolge-Beratung

1. Nachfolgeplanung und Strategieentwicklung

Wir analysieren Ihre individuelle Vermögens- und Familiensituation und entwickeln eine langfristige Nachfolgestrategie, die rechtliche, steuerliche und persönliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Unser Ziel: Der Erhalt Ihres Vermögens über Generationen hinweg.

  • Analyse von Vermögensstrukturen;
  • Ermittlung steuerlicher und rechtlicher Risiken;
  • Entwicklung individueller Nachfolgekonzepte (privat und unternehmerisch)
  • Einbeziehung internationaler Aspekte bei grenzüberschreitendem Vermögen

2. Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

Die rechtssichere und klare Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung ist das Fundament einer erfolgreichen Nachfolge. Wir entwerfen Testamente und Erbverträge, die Ihrem Willen entsprechen und Streitigkeiten vorbeugen:

  • Erstellung von Einzel-Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten (Berliner-Testament) und Erbverträgen;
  • Überprüfung bestehender Testamente und Erbverträge auf Aktualität, Wirksamkeit und steuerliche Optimierungspotentiale;
  • Beratung zu Pflichtteilsrechten und Enterbung.

3. Gestaltung von Schenkungs- und Übertragungsverträgen

Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge (lebzeitige Schenkungen) erstellen wir für Sie maßgeschneiderte und rechtssichere Schenkungs- und Übertragungsverträge. Neben den steuerlichen Vergünstigungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) halten wir dabei immer auch die finanzielle Absicherung des Schenkers in der Zukunft im Blick. Denn für den Schenker kann es schwerwiegende existentielle Folgen haben, wenn er sein wesentliches Vermögen herschenkt und später im Alter dringend Geld benötigt (z.B. für Pflege etc.).

4. Steueroptimierte Vermögensübertragungen

Durch unsere enge Verzahnung unserer rechtlichen und steuerlichen Tätigkeiten gewährleisten wir eine steuerlich optimierte Vermögensnachfolge, dies sowohl bei lebzeitigen Schenkungen (vorweggenommene Erbfolge) als auch bei Vermögensnachfolgen durch Erbfall.

  • Strategien zur Reduzierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer durch Nutzung von steuerlichen Freibeträgen und Steuervergünstigungen (wie z.B. bei der Übertragung des Familienheims oder zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien);
  • Hilfestellung bei der „richtigen“ Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen;
  • Beratung zur Gestaltung von Nießbrauchs-, Wohnrecht- und Familienpool-Modellen.

5. Internationale Vermögensnachfolge

Insbesondere bei Auslandsvermögen, internationalen Familienkonstellationen oder Wohnsitzen im Ausland begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Planung unter Berücksichtigung des internationalen Erb- und Steuerrechts.

  • Beratung zur EU-Erbrechtsverordnung;
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung;
  • Koordination mit ausländischen Beratern und Behörden.

6. Familiengesellschaften als Instrument der Vermögensnachfolge

Familiengesellschaften – insbesondere in Form der GmbH, GmbH & Co. KG oder vermögensverwaltenden Personengesellschaft – sind in der steueroptimierten vorweggenommenen Erbfolge (lebzeitige Schenkungen) ein bewährtes Mittel, um größeres Vermögen strukturiert, generationenübergreifend und steueroptimiert zu übertragen. Sie ermöglichen:

  • Zentralisierte Vermögensverwaltung durch Bündelung des Vermögens in einer Gesellschaft;
  • Vereinfachte Vermögensnachfolge durch Bündelung des Vermögens in einer Gesellschaft
  • Vermeidung von Zersplitterung des Vermögens bei Generationenwechseln;
  • Vertragsgestalterische Kontrolle der Schenker durch Gesellschaftsverträge (insbes. Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit (auch) für die Beschenkten, Vorbehalt der Zustimmung aller Gesellschafter bei Verkauf/Abtretung Gesellschaftsanteil, Vorbehalt der Geschäftsführung für die Schenker etc.);
  • Schutz vor ungewollten Zugriffen Dritter auf das Vermögen (z. B. durch Ehegatten, Gläubiger oder Pflichtteilsberechtigte)

Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und gestalten mit Ihnen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen maßgeschneidert – insbesondere in Bezug auf Nachfolgeklauseln, Stimmrechtsverhältnisse, Entnahmeregelungen sowie Verfügungsbeschränkungen.

7. Stiftungen – Rechtssichere Gestaltung und ganzheitliche Begleitung

Auch Stiftungen können ein Instrument im Rahmen der Vermögensnachfolge sein. Wichtig zu wissen ist, dass Stiftungen, im Gegensatz zu Familiengesellschaften, keine Eigentümer haben. Das auf die Stiftung übertragene Vermögen gehört also nicht mehr dem Schenker oder dessen Familie.

Die Errichtung und Verwaltung von Stiftungen erfordert ein hohes Maß an rechtlicher, steuerlicher und strategischer Expertise. Als interdisziplinär aufgestellte Kanzlei aus im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälten bieten wir eine umfassende Beratung und Begleitung bei allen Fragestellungen rund um das Stiftungsrecht – von der Konzeption bis zur laufenden Betreuung.

7.a) Gründung und rechtliche Gestaltung einer Stiftung

Wir beraten Privatpersonen, Unternehmer und gemeinnützige Organisationen bei der Errichtung von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Stiftungen, insbesondere:

  • Privatnützige Stiftungen (insb. Familienstiftungen nach §§ 80 ff. BGB). Familienstiftungen dienen insbesondere der finanziellen Absicherung der Familie des Schenkers;
  • Gemeinnützige Stiftungen im Sinne der §§ 51 ff. AO; diese Stiftungen dienen ausschließlich gemeinnützigen Zwecken;
  • Unternehmensverbundene Stiftungen (also Stiftungen die selbst ein Unternehmen betreiben oder Anteile an einem Unternehmen halten), z. B. als Instrument der Unternehmensnachfolge.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Entwicklung des passenden Stiftungstyps und der optimalen Rechtsform;
  • Gestaltung der Stiftungssatzung unter Berücksichtigung der stiftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben;
  • Erstellung aller erforderlichen Gründungsunterlagen:
  • Begleitung des Anerkennungsverfahrens bei der zuständigen Stiftungsbehörde.

7.b) Steuerliche Beratung und Optimierung einer Stiftung

Durch die enge Verzahnung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz beraten wir Sie vollumfänglich zur steuerlichen Einordnung und Begünstigung Ihrer Stiftung:

  • Gemeinnützigkeitsrecht und steuerliche Anerkennung (§§ 51–68 AO);
  • Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen;
  • Laufende steuerliche Beratung der Stiftung (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeitsprüfungen);
  • Steuerliche Vorteile im Rahmen der Vermögensnachfolge.

7.c) Stiftung in der Nachfolge- und Vermögensplanung

Die Stiftung ist ein bewährtes Instrument der langfristigen Vermögenssicherung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge und der Generationennachfolge. Wir entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Nachfolgekonzepte unter Einbindung stiftungsrechtlicher und steuerlicher Strukturen – national wie grenzüberschreitend.

7.d) Laufende Beratung einer Stiftung und Compliance

Auch nach Errichtung begleiten wir Ihre Stiftung bei allen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragestellungen:

  • Anpassung der Satzung an veränderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen;
  • Beratung bei der Mittelverwendung und bei Satzungsänderungen:
  • Vertretung gegenüber Stiftungsbehörden und Finanzbehörden;
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen, z. B. mit Organmitgliedern oder verbundenen Unternehmen;
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Governance-Strukturen und interner Compliance.

Mit langjähriger Erfahrung in der Stiftungsberatung stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Unsere interdisziplinäre Beratung gewährleistet rechtssichere, wirtschaftlich durchdachte und steuerlich optimierte Lösungen – individuell abgestimmt auf Ihre Ziele und Werte.

Warum Sie uns mit der Vermögensnachfolge beauftragen sollten:

  • Interdisziplinärer Ansatz: Unsere Kanzlei vereint juristische und steuerliche Kompetenz unter einem Dach.
  • Langjährige Erfahrung: Wir begleiten Familien, Unternehmer und vermögende Privatpersonen seit vielen Jahren bei komplexen Nachfolgethemen.
  • Diskretion & Vertrauen: Die Nachfolgeplanung ist Vertrauenssache – wir garantieren absolute Vertraulichkeit und individuelle Betreuung.
  • Nachhaltige Lösungen: Wir denken generationenübergreifend und gestalten Strukturen, die Bestand haben.

Als spezialisierte Kanzlei mit interdisziplinärer Expertise in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen bei der vorausschauenden Planung und erfolgreichen Umsetzung der Vermögensnachfolge – rechtssicher, steueroptimiert und individuell zugeschnitten.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich und diskret.

FAQ – Häufige Fragen zur Vermögensnachfolge

1. Was versteht man unter Vermögensnachfolge?

aDie Vermögensnachfolge beschreibt die planvolle und rechtlich geregelte Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation – zu Lebzeiten (Schenkung, Unternehmensübergabe) oder im Todesfall (Erbfolge, Testament).

2. Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

sEin Testament kann einseitig verfasst werden. Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen mehreren Personen, meist zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern, und bietet rechtliche Sicherheit bei komplexen Nachfolgeregelungen.

3. Welche Steuern fallen bei der Vermögensnachfolge an?

aHauptsächlich die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer. Diese lassen sich jedoch durch rechtzeitige Planung und geschickte Gestaltung erheblich reduzieren oder vermeiden.

4. Wann sollte man mit der Nachfolgeplanung beginnen?

sJe früher, desto besser. Frühzeitige Planung eröffnet mehr steuerliche Spielräume und reduziert Konfliktpotenziale innerhalb der Familie oder im Unternehmen.

 

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5. Welche Rolle spielt die Stiftung bei der Vermögensnachfolge?

aEine Stiftung ermöglicht es, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck oder einer Familie zu widmen – steuerlich begünstigt und generationenübergreifend abgesichert.

Ihre Anliegen verdienen klare Antworten. Lassen Sie uns darüber sprechen.

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